Beteiligung des Europäischen Parlaments
Nach der Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in der letzten Minute soll das Abkommen ab dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet werden. In der Öffentlichkeit wird von vielen Kollegen und Journalisten nun beklagt, dass das Europäische Parlament nicht hinreichend eingebunden worden sei. Das ist erstens nicht wahr und zweitens ist es bei völkerrechtlichen Verträgen nie anders. Früher waren Parlamente in die Vertragsverhandlungen gar nicht eingebunden. Sie konnten nur Ja oder Nein sagen. Heute findet die Einflussnahme des Parlaments während der Vertragsverhandlungen statt. Durch Resolutionen, Beschlüsse und die ständige Kommunikation mit den Verhandlungsführern nimmt das Parlament Einfluss auf die Inhalte der Verträge und lässt „rote Linien“ erkennen, bei deren Überschreitung angedroht wird, dem Vertrag nicht zuzustimmen. Wenn der Vertrag einmal ausverhandelt ist, kann nichts mehr daran verändert werden. Deshalb hätte das Europäische Parlament auch nicht mehr Einfluss nehmen können, wenn die Verhandlungen früher abgeschlossen worden wären. Wenn der Vertrag einmal steht, kann das Parlament nur noch Ja oder Nein sagen, den Vertrag annehmen oder ablehnen.