Binnenmarkt – Gurkenkrümmung, Glühbirnen und andere Verordnungen

Warum verantwortet die EU eigentlich so viele regulatorische Details? Der europäische Binnenmarkt lebt von Skaleneffekten, also der Möglichkeit das ein Unternehmen ein Produkt in allen 27 Mitgliedsstaaten auf den Markt bringen kann. Wenn jedoch bestimmte Eigenschaften – beispielsweise die Zulässigkeit von Glühbirnen – von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterschiedlich geregelt wären, könnte der Binnenmarkt nicht mehr funktionieren. Schlussendlich müssten für 27 Staaten 27 verschiedene Produktversionen hergestellt werden.

Der Krümmungsgrad der Gurke ist dabei zu einem Schlagwort für realitätsfremde Bürokratie geworden. Vorab: die entsprechende Verordnung wurde bereits 2009 wieder aufgehoben und ist heute nicht mehr in Kraft. Wenn man sich jedoch eingehender mit diesem plakativen Thema beschäftigt, zeigt sich schnell der Sinn solcher Verordnungen: es war eine Initiative des deutschen Einzelhandels und Bauernverbandes den Krümmungsgrad von Gurken zu regeln und damit die Transportkosten für Paletten zu senken und die Umwelt zu schonen. Obwohl die Verordnung eigentlich aufgehoben wurde, wird sie daher bis heute von vielen Einzelhändlern im Einkauf weiter angewandt.