Rolle der EU
„Die EU tut nichts gegen illegale Migration“ – diesen Satz bekomme ich oft zu hören. Das Problem: Die Europäische Union kann nur dort handeln, wo sie Zuständigkeiten hat. Gerade im Bereich Migration und Grenzschutz liegen diese aber überwiegend in den Händen der Mitgliedsstaaten. Solange diese sich nicht einig sind – gerade Deutschland geht hier seit 2015 einen Sonderweg – fällt es schwer, sich auf effektive Maßnahmen zu einigen. Das sogenannte gemeinsame europäische Asylsystem GEAS, welches Ende 2023 auf den Weg gebracht wurde, ist ein erster richtiger Schritt. Aber solange die europäische Grenzschutzagentur Frontex nur in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden effektiv agieren kann, ist eine selbstständige Grenzsicherung durch die EU kaum möglich. Auch die Rechtsgrundlagen und die tatsächliche Praxis bei Asyl und Einwanderung unterscheiden sich zwischen den Mitgliedsstaaten erheblich. „Die EU“ kann nur dort handeln, wo ihr die politischen Mehrheiten in den Mitgliedsstaaten und im Europäischen Parlament eine entsprechende Befugnis einräumen.