Muss die EU den Krümmungsgrad von Gurken regeln?
Das war zumindest vom Handel gefordert worden, hatte einen guten Grund und wird selbst nach der Abschaffung der Verordnung bis heute noch praktiziert. Die Kommission verabschiedete im Jahr 1988 eine Verordnung zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken. Diese wurde bereits in den 60er Jahren auf Wunsch des Handels und der UN-Wirtschaftskommission als UN/ECE-Norm FFV-15 des „Economic Council for Europe“ der Vereinten Nationen in Genf entwickelt.
Der Handel und die Landwirtschaft hatten ein Interesse an einer praktischen Handhabe. Zudem vereinfachte die Regulierung den Transport von Kisten einheitlicher Größe. Solche „Standardgurken“ lassen sich einfacher verpacken, enger schichten und besser transportieren. Viele europäische Länder übernahmen diese Regelung schon lange vor der Verordnung durch die EU. Fast alle Gemüse- und Obstsorten unterlagen solchen oder ähnlichen Normierungen. Im November 2008 wurde die „Gurken-Regelung“ unter dem Protest der betroffenen Händler und Bauern (!) wieder abgeschafft. Sie wird aber vom Handel bis heute angewendet, weil die Vorteile überwiegen und die kleine Verpackung sogar noch ein Beitrag zum Klimaschutz ist, denn es müssen weniger LKWs fahren.