Interview mit Jeb zum Thema: EU-China Gipfel 2020/Neue Seidenstraße

Interview mit Christina Schläger Herrero (Junge Europäische Bewegung Berlin-Brandenburg)

Fragen:
1. Was bringt das Fehlen eines Investitionsabkommens zwischen der EU und China für weitere Herausforderungen für die EU mit sich? Wäre die EU jetzt langfristig besser damit beraten seine Lieferketten und Absatzmärkte stärker in anderen Teilen Asiens zu suchen als bisher? Was planen Sie dies bezüglich im Ausschuss für internationalen Handel?

China und die Europäische Union sind jeweils gegenseitig die wichtigsten Handelspartner. Gemessen am Wert und Volumen der gehandelten Güter ist unser Import und Export mit aus und nach China die größte Handelsbeziehung weltweit. Entsprechend wichtig ist der regulatorische Rahmen dieser Beziehung für unseren Wohlstand. Hier gibt es einige Defizite, die sich seit dem Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 2001 nur in Ansätzen gebessert haben:

  • Der Schutz des intellektuellen Eigentums europäischer Unternehmen ist mangelhaft. 80% aller gefälschten Produkte auf dem europäischen Markt kommen nach Angaben der Kommission aus China.1 Noch immer schützt die chinesische Judikative oftmals lokalpolitische Interessen statt die Rechtsansprüche ausländischer Investoren.
  • Der in weiten Teilen bestehende Joint-Venture-Zwang verschärft das Problem des Technologietransfers. Ebenso wie die strategischen Investitionen in europäische Spitzentechnologien – als Beispiel sei hier der deutsche Roboterbauer Kuka genannt.
  • Dazu kommen teils krasse Verzerrungen des Marktes durch Staatsinterventionen. Ein Beispiel hierfür ist der Ausschluss westlicher Technologieunternehmen von nahezu allen digitalen Märkten. Aber auch die weitverbreitete Praxis „Champions“ staatlicherseits auszuwählen und durch Subventionen internationale Konkurrenz zu unterbieten.
  • Es besteht regulatorisch kein faires Spielfeld (level playing field)

Ein Investitionsabkommen kann viele dieser Probleme aufgreifen und (teilweise erneut) rechtsverbindlich klären. Wir dürfen aber keine naiven Hoffnungen an den realweltlichen Erfolg eines solchen Investitionsabkommens knüpfen. Peking hat leider in letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass es sich schwer tut seine Versprechen auch wirklich einzuhalten. Die Vertragstreue der VR China im Wirtschaftsvölkerrecht ist allenfalls mittelmäßig. Das sieht man auch an den nach wie vor häufigen Urteilen gegen China in Streitbeilegungsverfahren der WTO oder auch an der bewussten Entscheidung der Kommission China im Dezember 2016 nicht als Marktwirtschaft einzustufen.

Statt alleine auf Investitionsabkommen zu setzen, sollten wir daher unsere unilateralen Handelsverteidigungsinstrumente (trade defense instruments – TDI) stärken, um überall dort wo chinesische Unternehmen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Firmen genießen, diesen durch Strafzölle und nicht-tarifäre Maßnahmen auszugleichen. Das ist in eine fortlaufende Aufgabe für den Handelsausschuss hier als Taktgeber er Kommission
zu fungieren.

Zum Thema „Decoupling“, also Entkoppeln der Lieferketten von China: In einer sozialen Marktwirtschaft sollte es zunächst einmal Unternehmen selbst überlassen sein, wo sie investieren und mit wem sie Handel treiben möchten. Dennoch sollten wir über Mittel und Wege nachdenken, unsere Lieferketten zu diversifizieren. In der COVID-19-Pandemie haben wir gemerkt, wie gefährlich Abhängigkeiten von wenigen Zuliefern sein können, insbesondere in lebenswichtigen Industrien wie der Pharma- und Medizintechnikbranche.

2. Kann das „Abkommen zum Schutz europäischer geografischer Angaben“ als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden?

Das Abkommen zum Schutz geographischer Angaben ist vor allem ein wichtiger symbolischer Schritt, der zeigt, dass beide Seiten weiter Interesse an einer regelbasierten Handelsbeziehung haben. Es ist natürlich positiv, dass künftig nur noch Champagner als solcher in China verkauft werden darf, wenn er aus der Champagne kommt – aber die großen Fragen des bilateralen Handels sind damit nicht gelöst. Der Handel in landwirtschaftlichen Produkten ist nur ein Bruchteil der gesamten Handelsbeziehungen. Die VR China sollte hierfür im Gegenzug keine großen Zugeständnisse von der EU erwarten können.

3. Wie können europäische Standards in Umwelt, Fair Trade und bei Menschenrechten mit in den Außenhandel mit China einfließen? Wo findet der Green Deal der EUKommission eine Antwort auf Chinas Investitionen und den Handel?

Standards sind wichtig – nicht nur aus der Perspektive des betroffenen Arbeiters oder Anwohners, sondern auch wirtschaftlich. Standards prägen Kostenstrukturen und Wettbewerbsbedingungen ganz entscheidend. Wenn ein Chemiekonzern in China anders als in Europa seine Abwässer nicht klären muss, spart er Kosten zu Lasten der Umwelt und erlangt so einen unfairen Wettbewerbsvorteil. Daher ist es wichtig, Vorschriften zu Umwelt und Sozialdumping in Handelsabkommen soweit wie es geht zu verankern. Die EU ist ein so attraktiver Handelspartner als größter Binnenmarkt der Welt, dass viele Länder, auch China, immer wieder gezeigt haben, dass sie bereit sind, ihre Standards im Gegenzug zu verbesserten Marktzugang zu ändern. Im zweiten Schritt müssen wir aber besser werden beim Kontrollieren, ob solche Zusagen auch wirklich eingehalten werden.

Manches geht bereits heute, gerade in Bezug auf Menschenrechte. So können wir die Einfuhr von Gütern die aus Zwangs- oder Kinderarbeit produziert wurden, heute bereits verhindern. Wir sollten in Bezug auf die Situation der Uiguren in Xinjiang diese Instrumente auch viel konsequenter anwenden.

Der Green Deal muss so ausgestaltet werden, dass er andere Länder, gerade China, zur Nachahmung inspiriert. Das bedeutet, dass wir innovative Lösungen fördern und einfordern sollten. Ein Beispiel: die EU könnte im Rahmen ihrer Wasserstoffstrategie in den sonnenreichsten Regionen unseres Kontinents im industriellen Stil Wasserstoffgewinnung aus Solarstrom fördern. Damit könnte dann emmissionsfreier Stahl produziert werden. Bei einer konsequenten Einpreisung von Treibhausgasen durch Zertifikate, ist so am Ende der Green Deal ein Wettbewerbsvorteil und damit würde eine ökologische Transformation auch im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Schwellenländer liegen.

4. Inwieweit stärkt die Neue Seidenstraße die europäischen Handelsbeziehungen?

Das kann ich Ihnen nur sagen, wenn sie mir erklären, was sie unter der „neuen Seidenstraße“ eigentlich verstehen. Das Problem an dem Konzept ist doch seine fehlende Definition. Auch nach über sieben Jahren bleibt vieles unkonkret und vage. Die chinesische Regierung fasst eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen Projekten, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, unter diesem Begriff zusammen. Ein konkretes Ziel oder eine nachvollziehbare Projektplanung besteht für andere Länder nicht. Die Berliner Mercator Stiftung für China Studien (MERICS) führt als einzige Institution weltweit eine öffentliche Datenbank aller Projekte die unter dem Schlagwort „neue Seidenstraße“ laufen. Daran zeigt
sich, dass nur ein Bruchteil der angekündigten Projekte auch wirklich realisiert wird. Viele Investitionen amortisieren sich kaum oder schlecht. Als PR-Coup hat die Initiative trotzdem nur wenig Strahlkraft in den letzten Jahren verloren und ist zu einem entscheidenden Instrument chinesischer Soft Power geworden. Deshalb sollten wir Europäer sie als geopolitische Herausforderung ernstnehmen und nicht unterschätzen.

5. Wie schätzen Sie die Bedeutung der Neuen Seidenstraße für die EU ein? Welche Handlungsempfehlung haben Sie für den Umgang mit Chinas Neuer Seidenstraße?

Die EU sollte chinesischen Initiativen aufgeschlossen und mit einem gesunden Maß an Skepsis begegnen. Wenn Infrastruktur erschlossen und verbessert wird, ist das zunächst einmal sehr wünschenswert. Aber wir sollten genauer hingucken, ob die „Win-Win“-Rhetorik des chinesischen Parteistaats auch in der Praxis Anwendung findet. Gerade bei Beitrittskandidaten sollten wir genauer darauf achten, ob chinesisches Engagement nicht zu einem Konflikt mit europäischen Normen führt. Viele Infrastrukturprojekte dort wurden nie ausgeschrieben, so wie es unser gemeinsamer Rechtsrahmen eigentlich vorsieht, sondern per Einzelfallgesetz an chinesische Unternehmen vergeben. Die Finanzierung erfolgt anders als bei EU-Projekten nicht über Zuschüsse, sondern über Kredite. Nehmen wir als Beispiel die Autobahn von Podgorica an die serbische Grenze in Montenegro. Die Finanzierung dieser Strecke kostet nahezu eine Milliarde Euro, für ein Land von weniger als 500 000 Menschen ist das sehr viel Geld. Genauer gesagt: ein Fünftel der Jahreswirtschaftsleistung (des BIPs) Montenegros fließt in den Ausbau dieser Straße. Um sich das vor Augen zu führen: in einem deutschen Kontext ist ein solcher Anteil vergleichbar mit den Kosten der deutschen Einheit in den ersten fünf Jahren nach der Wiedervereinigung – nur für eine Straße. Solange in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU das Einstimmigkeitsprinzip im Rat gilt, kann diese Form der Schuldenfallendiplomatie zu gefährlichen Abhängigkeiten gegenüber China führen. Wir haben bereits 2017 erlebt, dass Griechenland unter der damaligen linksradikalen Syriza-Regierung eine Resolution zu China blockierte, kurz nach einer Investition der Staatsrederei COSCO in den Hafen von Piräus. Die Empfehlung lautet daher: europäische Geschlossenheit stärken und Kooperation auf regulatorischer Augenhöhe anbieten.